Kosten / Rechnungsstellung
 
Sie befinden sich in einer Privatpraxis, die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Es handelt sich in jedem Fall um eine privatärztliche Leistung, die keine Vertragsleistung (bei gesetzlich Versicherten) der Krankenkasse ist. Fast alle Kassen erstatten inzwischen osteopathische Leistungen anteilig. Bitte fragen Sie am besten VOR Behandlungsbeginn bei Ihrer Kasse nach.

Ich weise darauf hin, dass die Honorar-Forderung unabhängig von Ansprüchen Dritter (z.B. Versicherung, Beihilfe usw.) nach Rechnungserhalt fristgerecht zu begleichen ist. Bitte beachten Sie, dass der Erstattungsbetrag Ihrer (priv.) Kasse nicht immer dem Rechnungsbetrag entspricht, da die Erstattung von Ihren spezifischen Versicherungsbedingungen abhängig ist.

Bitte informieren Sie sich bereits VOR Ihrem 1. Termin bei mir über das Honorar der Behandlung, unsere Helferinnen geben Ihnen bei Terminvergabe gerne Auskunft darüber.